Parkplatzregelung für E-Fahrzeuge – es lebe die Vielfalt

Durch einen Artikel im Internetblog der Zoepionierin  http://zoepionierin.de/rucke-vor-bis-frei-parken/ habe ich erfahren, dass es in einigen Städten Sonderregelungen für das Parken von E-Fahrzeugen gibt. Ich glaube zwar kaum, dass jemand ein E-Fahrzeug kauft, weil damit kostenloses parken möglich ist, aber immerhin wäre es ein kleiner Anreiz.

Durch die Erfahrung in der letzten Woche bzgl. Laden und gleichzeitig kostenpflichtigem Parken habe ich in Karlsruhe und Baden-Baden bzgl. besonderer Parkregelungen angefragt.

In Karlsruhe gibt es keine besonderen Vergünstigungen, für das Laden an Ladesäulen fallen jedoch keine Parkgebühren an.

In Baden-Baden ein ähnliches Bild. Dort wird auf eine Gesetzesinitiative des Bundes verwiesen, die das Parken regeln soll. Ohne diese Gesetzesänderung besteht angeblich keine Rechtssicherheit, darum können keine Vergünstigungen angeboten werden. Ein Teil der Parkplätze an Ladesäulen soll jedoch gebührenfrei sein (ich habe bisher nur zwei Ladesäulen getestet – dort war das Parken jedoch kostenpflichtig).

Seltsam nur warum das in anderen Städten funktioniert (z.B. Stuttgart) – gelten dort andere Gesetze?

Schade ist auch, dass es in einigen Städten Sonderregelungen gibt, aber jede Stadt wieder andere Vorgaben gemacht hat (siehe Link weiter oben).

 

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