Kaufe ein ‚E’…

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Nach längerem Überlegen habe ich mich doch entschlossen dem i3 ein neues Kennzeichen zu spendieren.

Mit dem Kennzeichen ist das Fahrzeug jetzt als E-Fahrzeug erkennbar. Nach und nach wird dies auch wichtig, da in manchen Gemeinden die Beschilderungen bzgl. E-Fahrzeugen angepasst werden. So ist es in Ettlingen an vielen Stellen möglich kostenlos zu parken oder nicht an die Höchstparkdauer gebunden zu sein (siehe auch http://blog.aich.de/?p=649).

Weitere Städte planen ähnliches oder haben es bereits umgesetzt. Weiterhin soll die Beschilderung an Ladesäulen angepasst werden, ohne das E-Kennzeichen könnte dies zu Problemen führen, wobei die Erfahrungen dazu noch fehlen.

Warum der Gesetzgeber diesen Weg des neuen Kennzeichens gewählt hat, bleibt schleierhaft. Eine einfache Plakette hätte den gleichen Zweck erfüllt. Für Fahrer aus dem Ausland gibt es genau so eine Plakette (eine Blaue). Dies muss allerdings an der Heckscheibe angebracht werden, also nicht mit der Feinstaubplakette verwechseln.

Bzgl. der Feinstaubplakette und dem E-Kennzeichen gibt es unterschiedliche Aussagen. Meine Zulassungsstelle war der Auffassung, dass keine Plakette benötigt wird (wegen E-Kennzeichen), es aber möglich wäre eine zu erhalten, das Verkehrsministerium ist der Meinung, dass sie benötigt wird. Es gibt aber auch Zulassungsstellen, die gar keine Feinstaubplakette ausgeben.

Hier passt anscheinend der gesunde Menschenverstand nicht zur Gesetzgebung.

 

Auf der Zulassungstelle war die Ummeldung kein Problem. Die Meldung an die Versicherung läuft automatisch, dort ging aber beim ersten Versuch das ‚E‘ verloren.

Als Hinweis: In Deutschland darf ein Kennzeichen maximal 8 Zeichen haben. Mein altes Kennzeichen hatte bereits diese 8 Zeichen, so dass nicht einfach ein ‚E‘ angehängt werden konnte. In der Folge habe ich ein vollständig neues Kennzeichen benötigt (inkl. Änderung der beiden Zulassungsbescheinigungen (Schein+Brief)).

 

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